Freitag, 14. November 2008

Totalschaden mit Vorbehalt

Das Gutachten für den Unfallschaden unseres VW Passat ist da. So sieht übrigens das Dilemma in Farbe aus:
Der Schaden, so harmlos er auch aussieht, liegt über den Beschaffungswert, aber lt. Gutachten noch im 130 % Toleranzrahmen. Das heißt im Klartext, daß die Versicherung eigentlich den Schaden übernehmen sollte. (Betonung liegt dabei auf "eigentlich")
Aber wie das bei Versicherungen so ist, zahlen die ja nicht freiwillig Geld, wenn sie es mit dem Restwert doch viel einfacher haben. So kam schon einen Tag nach Gutachten der Brief mit der Zusage des Totalschadens und der Aufforderung doch die Kontonummer anzugeben, damit sie dann den Restwert überweisen können. Clever wenn man bedenkt, daß sich die Versicherung so um mal eben 1500 Euronen drücken möchte und wir dann noch nicht einmal unsere Unkosten damit abdecken können. Denn ein vergleichbares Fahrzeug findest du nicht mit dem Geld, was die Versicherung nur zahlen will und wenn ich ehrlich sein soll, weiß ich ja, was ich an unserem Auto habe und streube mich mit Händen und Füßen dagegen, mir einen anderen Gebrauchtwagen zu kaufen, der vielleicht, bei weitem nicht mehr so in Schuss ist.
Tja da kommen dann die Toleranzprozente ins Spiel. Gesetzlich verpflichtet ist ja die Versicherung, diese zu zahlen. Spaß an der Sache ist nur. Erst dürfen wir die Restsumme vorstrecken, dann bekommen wir das Geld erstattet (zumindest lt. Gesetz), nachdem das Auto mindest noch ein halbes Jahr in unseren Besitz ist. Mal abgesehen das das ausser Frage steht, fragt sich dann nur noch, woher nehmen wir 1500 Euro für die Reperatur.
Nun liegt also die Entscheidung bei uns und ich bin ehrlich, das überlasse ich dann lieber den Familienmitglied mit Ahnung und das bin nicht ich.

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